Das Wirkprinzip des gütegeschalteten Rubin-Lasers

Der Rubin-Laser erzeugt extrem helles rotes Licht der Wellenlänge 694 nm. Er gibt keine UV-Strahlung und auch keine Röntgenstrahlung ab. Es liegt somit keinerlei ionisierende Strahlung vor, womit jegliche Zellveränderung an und in der Haut ausgeschlossen ist. Es gibt durch die Behandlung also kein Hautkrebsrisiko. Das rote Licht dringt recht gut in die Haut ein und wird dort von allem dunklen absorbiert. Das bedeutet, dass die Absorption vorwiegend bei den eingelagerten Farbpartikeln stattfindet. Diese Absorption bewirkt nicht ein langsames Aufwärmen in der Haut. Das Licht ist extrem kurz gepulst (Leuchtdauer ca. 20 ns) und bewirkt im Absorptionsbereich einen kurzen Platz-/Sprengeffekt. Dadurch werden Farbpartikel im geringen Umfang zerkleinert, der Haupteffekt ist jedoch das Freilegen der Farbpartikel, die zuvor durch den Gewebeverband festgehalten wurden. Somit ist diese freigelegte Farbmenge nun zugänglich für das Lymphsystem. Das Lymphsystem spült die freigelegte Farbe dann fort, wie andere Fremdstoffe auch.

Da mit einer Behandlung nur die oberste Schicht der gesamten in der Haut liegenden Farbschicht freigelegt werden kann, sind zur kompletten Farbentfernung mehrere Behandlungen erforderlich. Der Platz-/Sprengeffekt findet jeweils in einer tieferen Hautebene statt, bis bei der letzten Behandlung das rote Licht in der Haut nur gestreut wird und keine Absorption an Farbpartikeln mehr auftritt.
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